Steuer sparen bei Basketball-Trikotsätzen

Basketball zählt zu den Sportarten, die aus Amerika kommen, und sich auch in Deutschland zunehmender Beliebtheit erfreuen. Immer mehr Nachwuchs haben die Sportvereine in dieser Sportart zu verzeichnen. Der nahezu körperkontaktlose Sport ist auch bei Jugendlichen sehr beliebt, welche die Stars der großen amerikanischen Mannschaften im Fernsehen oder Internet sehen und es ihnen gleichtun wollen.

Die Anzahl der Basketball-Trikotsätze, die verschiedene Vereine benötigen, ist daher in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Es finden sich glücklicherweise immer wieder Gönner, die entsprechende Trikotsätze an die Vereine stiften. Diese tragen dann in den meisten Fällen das Logo des Sponsors. Aber hierbei gibt es eine steuerrechtliche Problematik zu beachten. Stiftet ein Unternehmen die Trikots und ist das Logo und der Schriftzug des Unternehmens an den Trikots angebracht, dann könnte man diesen Sachverhalt auch folgendermaßen interpretieren: Das Unternehmen spart Steuern, konkret die Umsatzsteuer, weil kein Geld für die Werbung auf den Trikots gezahlt wurde.

Eine solche Werbeausgabe unterläge der Umsatzsteuer. Durch die Sachzuwendung und gleichzeitige kostenlose Werbung auf den Trikots wird versucht, die Umsatzsteuer zu umgehen. Dabei ist jedoch Vorsicht angebracht, da das Finanzamt einen solchen Leistungsaustausch dennoch als umsatzsteuerpflichtig ansieht. Daher würden die beteiligten Parteien eine Steuerverkürzung begehen. Aus diesem Grunde kann nur davon abgeraten werden, mit Trikotsätzen Steuern sparen zu wollen. Es ist natürlich so, dass gerade in kleinen Vereinen kein professionelles Management installiert ist. Vielmehr kümmern sich einige Bürger ehrenamtlich um die Geschäfte des Vereins. Deshalb sollte, gerade bei kleineren Vereinen, der Kassenwart genauestens überprüfen, ob tatsächlich eine Spende oder eine umsatzsteuerliche Sachzuwendung vorliegt. Denn im Zweifelsfall ist es dem Finanzamt gleichgültig, wie groß oder klein ein Sportverein ist.